Kindertransport
Kinder und Kindertransport auf dem Velo.
- Kinder unter 6 Jahren müssen auf Hauptstrassen von einer mind. 16 Jahre alten Person begleitet sein. Ältere Kinder dürfen überall alleine fahren (sofern sie die allgemeinen Verkehrsvorschriften einhalten).
- Kinder dürfen Gehflächen und schwach befahrene Nebenstrassen (z.B. in Wohnquartieren) für spieleri- sches Velofahren nutzen, sofern andere Verkehrsteil- nehmende nicht behindert werden.
- Kinder dürfen auf mehrplätzigen Velos (z.B. Tandems) und Anhängevelos mitfahren, sofern sie die Pedale sitzend treten können. Dies gilt auch für langsame Elektro-Tandems.
- Velofahrende ab 16 Jahren dürfen maximal zwei Kinder auf geschützten Sitzen mitführen, entweder im Anhänger oder auf einem speziell ausgerüsteten Velo (z.B. einem Cargovelo). Ist jedoch an einem Cargovelo, in dem bereits zwei Kinder sitzen, ein Anhänger montiert, so dürfen darin nur Waren transportiert werden.
- Ein drittes Kind darf auf einem Kindersitz vorne oder hinten auf dem Velo mitgeführt werden.
- Kinderanhänger und Kindersitze dürfen auch auf langsamen und schnellen Elektrovelos mitgeführt werden.
- Das Mitführen einer zusätzlichen Person ist für Menschen mit einer Behinderung auf einem speziell eingerichteten Velo bzw. einer speziellen Velo-Roll- stuhl-Kombination erlaubt.
Weitere Informationen zu den wichtigsten Rechte und Pflichten von Velofahrenden findet du im rechtlichen Leitfaden.