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Pro Velo Bern reicht beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Ausbau des Autobahnanschlusses Bern-Wankdorf ein
Der Ausbau des Autobahnanschlusses Wankdorf hat negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Veloverkehrs und steht in fundamentalem Widerspruch zu den verkehrspolitischen Zielsetzungen von Stadt und Region Bern – Pro Velo Bern hat deshalb beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen das umstrittene Nationalstrassenprojekt „BUGAW“ eingereicht.
Pro Velo Bern wendet sich mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gegen die vom UVEK am 2. Mai 2025 erteilte Plangenehmigung für das Projekt „BUGAW – Bern Umgestaltung Gebiet Anschluss Wankdorf“. Die Beschwerde verlangt die Aufhebung der Genehmigung oder zumindest eine substanzielle Überarbeitung des Projekts, um die negativen Auswirkungen auf den Veloverkehr zu vermeiden.
Das Projekt widerspricht den Verkehrs- und Umweltzielen von Stadt, Regionalkonferenz, Kanton und Bund. In der Beschwerde kritisiert Pro Velo Bern insbesondere die ungenügende Herleitung der Projektnotwendigkeit: Nach dem Nein der Stimmbevölkerung zum Autobahnausbau im Grauholz und von Schönbühl bis Kirchberg – und vielen anderen nicht mehr zeitgemässen Autobahnausbauten – hat sich auch die Ausgangslage für das Projekt BUGAW verändert. Trotzdem verzichtet das UVEK auf eine Neubewertung. Die vom ASTRA geplante „Umgestaltung“ priorisiert einseitig den motorisierten Individualverkehr (MIV) – und steht damit in klarem Widerspruch zu den Zielen von Bund, Kanton und Stadt zur Förderung des Velo- und Fussverkehrs. Darüber hinaus erfüllt das Projekt die Anforderungen des seit 2023 geltenden Bundesgesetzes über Velowege nicht. Michael Sutter, Präsident von Pro Velo Bern, kritisiert insbesondere, dass «die negativen Auswirkungen auf das untergeordnete Strassennetz und die umliegenden Quartiere im Projekt völlig ausgeblendet wurden, obwohl diese für den Veloverkehr und für die Lebensqualität in der Stadt von zentraler Bedeutung sind».
Pro Velo Bern fordert die Aussetzung der Plangenehmigung sowie eine neue Projektierung unter Einbezug des erweiterten Wirkungsperimeters und Anwendung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen zur Veloförderung. Die jetzige Planung bringt keine substanziellen Verbesserungen für Velofahrende und steht im Widerspruch zu den verkehrspolitischen Zielen auf allen Ebenen.
Die Beschwerde kann hier aufgerufen werden.
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