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Einsprache eingereicht zur Umgestaltung Gebiet Anschluss Wankdorf

  1. Dem Projekt sei die Plangenehmigung zu verweigern.
  2. Die Auflage des Projekts sei zu verlängern resp. zu wiederholen mit einer Klärung zur Aussteckung, die dem Sinn und Geist von Art. 21a NSG gerecht wird.
  3. Für die langjährige Bauzeit sei ein umfassendes Fuss- und Veloverkehrskonzept vorzulegen.
  4. Der Wirkungs- und Planungsperimeter sei auszudehnen bis auf die Kantons- und Gemeindestrassen, die vom Projekt beeinflusst werden.
  5. Das Projekt sei in allen Punkten, welche den Veloverkehr betreffen, verkehrstechnisch so zu optimieren, dass die Verbindungsqualität und Sicherheit für den Veloverkehr erhalten bleibt oder verbessert wird.

Die ganze Einsprache.