Plakatwildwuchs
 
5.11.2002 - Februar 2006


-> Siehe auch Bundesgerichtsentscheid zu "unserem" Fall Thorackerstrasse in Muri.

Die unten abgebildeten Plakate bei der RBS-Haltestelle im Zentrum von Muri BE wurden unter Missachtung von geltendem Bundesrecht bewilligt.
Sie stellen eine hohe Verkehrsgefährdung dar, namentlich für Fussgänger, welche den Streifen benützen wollen. Dieser Fussgängerübergang ist auch ein Schulweg!
Spätestens beim ersten Unfall werden die Plakatständer zum Juristenfutter bzw. zum Haftpflichtfall für die Gemeinde und/oder die Bewilligungsbehörde.
 
"Der Bund" 27.5.2005: Strassenreklamen bleiben 

Muri.
Der Gemeinderat sehe keinen Grund, in Sachen Strassenreklamen bei der RBS-Station einzugreifen. Dies sagte Gemeindepräsident Hansruedi Saxer an der letzten Parlamentssitzung auf eine Interpellation von Beat Wegmüller (sp). Wegmüller verlangte, dass ein Mindestabstand vom Fahrbahnrand von drei Metern eingehalten werde. Dabei berief er sich auf ein Urteil des Bundesgerichts. Die Baukommission verfüge jedoch über einen Beurteilungsspielraum, schrieb der Gemeinderat in seiner Antwort. Zudem sei schon von Beginn weg eine Reduktion der beantragten Strassenwerbung durchgesetzt worden. Der Interpellant zeigte sich von der Antwort nur teilweise befriedigt. (cvb)
 


 

Situation: RBS-Haltestelle im Zentrum Muri BE:

Mindestens 1 Punkt aus dem Strassenverkehrsrecht des Bundes vor 2006 verbietet solche Bauten klar:

Mindestens 3 weitere Punkte aus dem Strassenverkehrsrecht vor 2006 stellen die Rechtmässigkeit solcher Bauten in Frage: Ueber das Zustandekommen der Baubewilligung kann man nur spekulieren.
Wer ist dafür verantwortlich? Und wer übernimmt die Verantwortung bei einem schlimmen Fussgängerunfall?
Die SP der Stadt Bern hat Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Verkehr (BAV) erhoben, war noch im Mai 2005 hängig. Das BAV hat unter anderem auch in der Stadt Bern im Rahmen des Eisenbahnrechts (!) Tram- und Trolleybushaltestellen bewilligt, welche Plakatstellen enthalten, die die vorgenannten Bestimmungen verletzen. Möglicherweise war dies auch hier in Muri der Fall.
Auch nach heutiger Version der SSV sind diese Plakate als klar rechtswidrig und natürlich immer noch verkehrsgefärhdent zu erachten.