Mitwirkung Richtplan ESP
Wankdorf
Unterlagen (Quelle: www.wankdorf.info)
- Richtplan
(PDF, 2.8 MB)
- Bericht
Verkehr (PDF, 1.6 MB)
An
ESP Wankdorf
Projektkoordination
Reiterstr. 11
3011 Bern
16.3.2007
Sehr geehrte Damen und Herren
Die IG Velo Bern äussert
sich im Rahmen der Mitwirkung zu folgenden Punkten des Richtplans ESP Wankdorf:
Allgemeine Bemerkungen / Anregungen
Grundsätzlich anerkennen
wir, dass der Veloverkehr gebührend erwähnt wird.
Im Grundsatz begrüsst
die IG Velo die genannten Ziele.
Anregung:
In den Genehmigungsinhalten
sollten die Ziele konkreter, die Massnahmen dafür auch losgelöst
von Einzelprojekten in Form von Planungsgrundsätzen aufgeführt
werden.
Die separate Behandlung des
Veloverkehrs im Kapitel „Langsamverkehr“ birgt auch gewisse Risiken. Diese
kann man vermeiden, wenn man den Bezug zu den übrigen betroffenen
Kapiteln schafft. Wir regen deshalb folgendes an:
-
Insbesondere in den Kapiteln
2.2, 2.3 und 2.7 sind die Schnittstellen zum Veloverkehr anzusprechen und
zu definieren;
-
Der Richtplan soll mit velospezifischen
Planungsgrundsätzen ergänzt werden.
Je nach Systematik und Detailtiefe
in andern Bereichen könnten solche Planungsgrundsätze in den
Plänen 2.2, 2.3, 2.5 und 2.7 aufgenommen werden.
Konkret sollten folgende
velospezifischen Punkte in geeigneter Form angesprochen werden:
-
Attraktivität erhöhen:
Ob eine Veloverbindung als attraktiv gilt, hängt nicht nur vom objektiven
Ausbaustandard ab, sondern auch von den Vorstellungen der Nutzenden (Beispiel:
Pendler- und Freizeitverkehr haben nur wenig gemeinsame Interessen);
-
Sicherheit verbessern: Oft leidet
der Komfort empfindlich, wenn eine Verbindung „sicherer“ gemacht wird.
Dadurch kann die Attraktivität sinken. Velospezifische Planungskriterien
sollten sicherstellen, dass letzteres nicht geschieht.
-
Komfort verbessern: Zu gutem
Komfort gehören nicht nur Radstreifen und guter Belag, sondern auch
die Minimierung von LSA-Halten, möglichst durchlässige Netze
(Fusswege öffnen), oder die Wahlmöglichkeit zwischen möglichst
schneller und möglichst sicherer Verbindung, falls nicht schon beides
gewährleistet ist.
-
Dosierung: Pförtner-/Dosieranlagen
dürfen den Veloverkehr nicht dosieren. Rechnerisch mag es sein, dass
auch eine Sequenz von Ampeln und Dosieranlagen die durchschnittliche Reisezeit
durch einen Perimeter für Velos kaum erhöht, jedoch die Anzahl
„Zwangshalte“ steigert. Dies wird als Komforteinbusse empfunden, besonders
wenn der Veloverkehr mit dem MIV in den gleichen Topf geworfen zu werden
scheint.
-
Fusswegverbindungen: Diese sollten
generell auch für Velobeziehungen nutzbar gemacht werden, falls dies
(wie in den meisten Fällen) konfliktfrei möglich ist (Beispiel:
Diagonalbeziehung über kleine Allmend).
-
Ruhender Veloverkehr: Dieser
wird im Richtplan sehr stiefmütterlich behandelt, verglichen mit dem
Gewicht des ruhenden MIVs, der ein separates Kapitel hat.
Zu 2.2, Städtebau, Grün-
und Lebensräume
Die IG Velo Bern begrüsst
die Aufwertungen und Neuschaffung von Verbindungen für den Langsamverkehr.
Auch die Aufwertung der
Bolligenstrasse ist verzeichnet, eine solche ist jedoch im Projekt Wankdorfplatz/Autobahnanschlüsse
nicht enthalten.
Zu 2.3, Strassenverkehr, Infrastruktur
und Betrieb
Anregung:
Schnittstellen zum Langsamverkehr
erwähnen und klar ausbilden.
Zu 2.5, Langsamverkehr
Das „Hauptziel“ unterstützen
wir. Falls es noch Nebenziele gibt, sollen diese genannt werden.
Auch die aufgeführten
Einzelmassnahmen sind begrüssenswert. Sie sind jedoch unvollständig
und können keinesfalls als abschliessend verstanden werden.
Anregungen:
-
Im Genehmigungsinhalt sollten
die Ziele konkreter gefasst, die Massnahmen dafür auch losgelöst
von Einzelprojekten in Form von Planungsgrundsätzen aufgeführt
werden.
-
Abstellanlagen: Zum ruhenden
Veloverkehr wird fast nichts ausgesagt. Nachfragegerechte Bike+Ride-Anlagen
müssen als verbindiches Ziel aufgenommen werden, nicht nur als zu
prüfende Option. Dies sowohl südlich wie nördlich des S-Bahnhofs
Wankdorf.
Ebenfalls sind Aussagen
und Richtlinien zu Abstellanlagen bei publikumsintensiven Nutzungen im
ESP aufzunehmen.
Zusätzliche Massnahmen:
-
Aufgrund der Funktionsänderung
der Bolligenstrasse müssen im Fall der Realisierung des Projekts Wankdorfplatz/Autobahnanschlüsse
zwingend Velomassnahmen ergriffen werden; im Projekt Wankdorfplatz ist
noch nichts vorgesehen.
-
Gemeinsame Fuss- und Veloverbindungen
(statt reine Fussverkehrsverbindungen)
- Diagonalverbindung über Kleine Allmend - Kasernenareal – Schönberg
- Wankdorffeldstr./AMAG-Areal – Kant. Verwaltung
-
Es fehlt die auch politisch
längst geforderte Velobeziehung aus der Wankdorffeldstrasse Richtung
Worblaufen/Ittigen (pink im folgenden Plan). Diese ist spätestens
mit dem Projekt Wankdorfplatz zu realisieren.
Insbesondere die Richtung
aus Wankdorffeldstr. Richtung Ittigen kann für den Veloverkehr niemals
über den Wankdorfplatz führen (Umweg, sehr unattraktiv).
Zu 2.7 Verträglichkeit Wirtschaft,
Umwelt, Bevölkerung
Die Funktionsänderung
Bolligenstrasse ohne Massnahmen zugunsten Langsamverkehr ist für uns
nicht hinnehmbar.
Wir hoffen auf ein optimales
Instrument zur Förderung des Veloverkehrs, danken für die Berücksichtigung
unserer Anliegen und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
IG VELO BERN
Thomas Schneeberger
Beauftragter für Velomassnahmen
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