Mitwirkung Richtplan ESP Wankdorf

Unterlagen (Quelle: www.wankdorf.info)
- Richtplan (PDF, 2.8 MB)
- Bericht Verkehr (PDF, 1.6 MB)


An
ESP Wankdorf 
Projektkoordination
Reiterstr. 11
3011 Bern 

16.3.2007

Sehr geehrte Damen und Herren

Die IG Velo Bern äussert sich im Rahmen der Mitwirkung zu folgenden Punkten des Richtplans ESP Wankdorf:
 

Allgemeine Bemerkungen / Anregungen

Grundsätzlich anerkennen wir, dass der Veloverkehr gebührend erwähnt wird.
Im Grundsatz begrüsst die IG Velo die genannten Ziele.
Anregung:
In den Genehmigungsinhalten sollten die Ziele konkreter, die Massnahmen dafür auch losgelöst von Einzelprojekten in Form von Planungsgrundsätzen aufgeführt werden.

Die separate Behandlung des Veloverkehrs im Kapitel „Langsamverkehr“ birgt auch gewisse Risiken. Diese kann man vermeiden, wenn man den Bezug zu den übrigen betroffenen Kapiteln schafft. Wir regen deshalb folgendes an:

  • Insbesondere in den Kapiteln 2.2, 2.3 und 2.7 sind die Schnittstellen zum Veloverkehr anzusprechen und zu definieren;
  • Der Richtplan soll mit velospezifischen Planungsgrundsätzen ergänzt werden.
Je nach Systematik und Detailtiefe in andern Bereichen könnten solche Planungsgrundsätze in den Plänen 2.2, 2.3, 2.5 und 2.7 aufgenommen werden.

Konkret sollten folgende velospezifischen Punkte in geeigneter Form angesprochen werden:

  • Attraktivität erhöhen: Ob eine Veloverbindung als attraktiv gilt, hängt nicht nur vom objektiven Ausbaustandard ab, sondern auch von den Vorstellungen der Nutzenden (Beispiel: Pendler- und Freizeitverkehr haben nur wenig gemeinsame Interessen);
  • Sicherheit verbessern: Oft leidet der Komfort empfindlich, wenn eine Verbindung „sicherer“ gemacht wird. Dadurch kann die Attraktivität sinken. Velospezifische Planungskriterien sollten sicherstellen, dass letzteres nicht geschieht. 
  • Komfort verbessern: Zu gutem Komfort gehören nicht nur Radstreifen und guter Belag, sondern auch die Minimierung von LSA-Halten, möglichst durchlässige Netze (Fusswege öffnen), oder die Wahlmöglichkeit zwischen möglichst schneller und möglichst sicherer Verbindung, falls nicht schon beides gewährleistet ist. 
  • Dosierung: Pförtner-/Dosieranlagen dürfen den Veloverkehr nicht dosieren. Rechnerisch mag es sein, dass auch eine Sequenz von Ampeln und Dosieranlagen die durchschnittliche Reisezeit durch einen Perimeter für Velos kaum erhöht, jedoch die Anzahl „Zwangshalte“ steigert. Dies wird als Komforteinbusse empfunden, besonders wenn der Veloverkehr mit dem MIV in den gleichen Topf geworfen zu werden scheint.
  • Fusswegverbindungen: Diese sollten generell auch für Velobeziehungen nutzbar gemacht werden, falls dies (wie in den meisten Fällen) konfliktfrei möglich ist (Beispiel: Diagonalbeziehung über kleine Allmend). 
  • Ruhender Veloverkehr: Dieser wird im Richtplan sehr stiefmütterlich behandelt, verglichen mit dem Gewicht des ruhenden MIVs, der ein separates Kapitel hat.


Zu 2.2, Städtebau, Grün- und Lebensräume

Die IG Velo Bern begrüsst die Aufwertungen und Neuschaffung von Verbindungen für den Langsamverkehr.
Auch die Aufwertung der Bolligenstrasse ist verzeichnet, eine solche ist jedoch im Projekt Wankdorfplatz/Autobahnanschlüsse nicht enthalten.
 

Zu 2.3, Strassenverkehr, Infrastruktur und Betrieb

Anregung:
Schnittstellen zum Langsamverkehr erwähnen und klar ausbilden.
 

Zu 2.5, Langsamverkehr

Das „Hauptziel“ unterstützen wir. Falls es noch Nebenziele gibt, sollen diese genannt werden. 
Auch die aufgeführten Einzelmassnahmen sind begrüssenswert. Sie sind jedoch unvollständig und können keinesfalls als abschliessend verstanden werden.

Anregungen:

  • Im Genehmigungsinhalt sollten die Ziele konkreter gefasst, die Massnahmen dafür auch losgelöst von Einzelprojekten in Form von Planungsgrundsätzen aufgeführt werden.
  • Abstellanlagen: Zum ruhenden Veloverkehr wird fast nichts ausgesagt. Nachfragegerechte Bike+Ride-Anlagen müssen als verbindiches Ziel aufgenommen werden, nicht nur als zu prüfende Option. Dies sowohl südlich wie nördlich des S-Bahnhofs Wankdorf.

  • Ebenfalls sind Aussagen und Richtlinien zu Abstellanlagen bei publikumsintensiven Nutzungen im ESP aufzunehmen.
Zusätzliche Massnahmen:
  • Aufgrund der Funktionsänderung der Bolligenstrasse müssen im Fall der Realisierung des Projekts Wankdorfplatz/Autobahnanschlüsse zwingend Velomassnahmen ergriffen werden; im Projekt Wankdorfplatz ist noch nichts vorgesehen.
  • Gemeinsame Fuss- und Veloverbindungen (statt reine Fussverkehrsverbindungen)
    - Diagonalverbindung über Kleine Allmend

    - Kasernenareal – Schönberg
    - Wankdorffeldstr./AMAG-Areal – Kant. Verwaltung 


  • Es fehlt die auch politisch längst geforderte Velobeziehung aus der Wankdorffeldstrasse Richtung Worblaufen/Ittigen (pink im folgenden Plan). Diese ist spätestens mit dem Projekt Wankdorfplatz zu realisieren.


  • Insbesondere die Richtung aus Wankdorffeldstr. Richtung Ittigen kann für den Veloverkehr niemals über den Wankdorfplatz führen (Umweg, sehr unattraktiv).


Zu 2.7 Verträglichkeit Wirtschaft, Umwelt, Bevölkerung

Die Funktionsänderung Bolligenstrasse ohne Massnahmen zugunsten Langsamverkehr ist für uns nicht hinnehmbar.
 
 
 

Wir hoffen auf ein optimales Instrument zur Förderung des Veloverkehrs, danken für die Berücksichtigung unserer Anliegen und verbleiben
 

mit freundlichen Grüssen
 

IG VELO BERN

Thomas Schneeberger
Beauftragter für Velomassnahmen
 


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