Bierhübeli: Wir wollen
den Kreisel statt einer normalen Kreuzung!
Beschwerde vom 29.3.2006
und 27.9.2007 (wegen Neupublikation) gegen die geplante Aufhebung des Kreisels
Hintergrund:
Die Stadt will eine Lösung ohne
Kreisel.
Der im Metronbericht suggerierte Variantenentscheid
scheint diskussionslos gefallen zu sein.
Die gemäss dem Bericht verkehrstechnisch
bessere Variante (Kreisel) soll gemäss Stadt nicht weiterverfolgt
werden.
Heutiges Kreisel-Prinzip: |
Ungeregeltes Prinzip gemäss Auflage
von 1999: |
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Metronbericht: Variante mit Kreisel (ähnlich
wie heute),
gemäss metron verkehrstechnisch besser: |
Metronbericht: Variante ohne Regelung,
Die kleine, aber wichtige Veloverbindung
Wildparkstrasse wäre nicht mehr in den Knoten integriert.
Neue Konflikte sind programmiert: |
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Hier nur 3 der neuen Konflikte
(unklare Vortrittsverhältnisse), welche den Veloverkehr tangieren
(rot, orange, violett), falls das von der Städt. Verkehrsplanung (vermutlich)
angestrebte Knoten-Prinzip
ohne Kreisel umgesetzt würde:
Verfahren war lange sistiert (12/2006)
seit Sept. 2007 läuft es wieder, da neu
publiziert.
Jan/Feb. 2008: Hin und Her von Stellungnahmen
Wortlaut der Beschwerde:
RECHTSBEGEHREN
1. Die angefochtenen Verfügungen seien
als provisorische Massnahme für die Dauer des Umbaus des Bahnhofplatzes
zu befristen und ihre Geltung nach Abschluss der Umbauarbeiten am Bahnhofplatz
aufzuheben.
2. Es sei eine Expertise der kantonalen
Velo-Fachstelle zum Projekt einzuholen.
BEGRÜNDUNG
1.
Die Einrichtung von Verkehrskreiseln hat
sich landesweit durchgesetzt und bewährt. Kreisellösungen beruhigen
generell den Verkehr und steuern den Verkehrsfluss bedarfsgerecht. Nach
Ansicht der IG Velo gewährleisten einspurige Kreisellösungen
namentlich für Velofahrer höhere Sicherheit, da der motorisierte
Verkehr verlangsamt wird. Diesen Sicherheitsaspekt bestätigen die
Velofachstellen von Stadt und Kanton.
Gemäss Auskünften der Stadtverwaltung
bezweckt die angefochtene Verfügung die Ermöglichung einer höheren
Verkehrseffizienz während der Bahnhofplatz-Umbauphase durch bedarfsgerechte
Steuerung mithilfe einer Lichtsignalanlage (LSA). Entsprechende Zahlen,
welche die Notwendigkeit einer LSA begründen, konnten der IG
Velo jedoch nicht vorgelegt werden. Gestützt auf die von den Planern
und Ingenieuren genannte Plausibilität einer flüssigeren Steuerung
des Verkehrs während der Umbauphase ist die IG Velo ist bereit, die
LSA-Lösung als Provisorium während der Bauzeit des Bahnhofplatzes
zu akzeptieren. Sie wünscht, dass Verkehrszahlen zum Provisorium erhoben
werden, welche präzisere Aussagen zur definitiven Lösungsvariante
ermöglichen.
Problematisch bei LSA-Steuerungen sind
die Linksabbiegebeziehungen für Velofahrer. Die IG Velo erwartet,
dass während des Provisoriums diesem Aspekt besondere Beachtung beigemessen
wird.
Beweismittel:
Verkehrsgrundlagen Verkehrsumleitungen
Bahnhofplatz, Auswirkungen Mittelstrasse/Bierhü-beli, beim Tiefbauamt
der Stadt Bern zu edieren
Lösungsvarianten Linksabbieger Velo,
vom TBA aufzuzeigen
2.
Die Absicht, den Kreisel Bierhübeli
aufzuheben, war schon 1999 im Nationalstrassenprojekt "Zubringer Neufeld"
(Teilprojekt II, flankierende Massnahmen Länggasse) vorgeschlagen.
Die IG Velo Bern hat damals unter anderem gegen diese Teilmassnahme Einsprache
erhoben. Der Regierungsrat hat am 29.5.2002 die Einsprache in diesem Punkt
teilweise abgewiesen, teilweise ist er nicht darauf eingetreten, weil die
Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit ab Neubrückstrasse Sache
der Stadt Bern, und nicht des Nationalstrassenprojekts sei. In den damaligen
Erwägungen zur Einsprache der JuSo und des VCS hat der Regierungsrat
ausgeführt, der Kreisel am Bierhübeli werde aufgehoben, weil
er eine grosse Fläche beanspruche und nach der Eröffnung des
Neufeldtunnels nicht mehr nötig sei (RRB 29.5.02, E 2.7 zu h, S. 12).
Das Nationalstrassenprojekt Neufeld-Tunnel musste daraufhin wegen Sicherheitsfragen
des Tunnels umgeplant werden und ist heute noch nicht genehmigt. Es stellt
sich deshalb die Frage, ob der RRB vom 29.5.02 angesichts der seither an
das UVEK übergegangenen Plangenehmigungskompetenz überhaupt Rechtswirkung
entfalten kann.
Beweismittel:
1. RRB 1943/02, vom 29.5.2002, Beilage
5
2. Mitteilung über Verfahrensstand
des GS-UVEK vom 19.12.2005, Beilage 6
3.
Am 27.5.2002 hatte eine Anhörung
der IG Velo Bern bei der Stadt Bern stattgefunden unter Beisein von kantonalen
Verkehrsfachleuten. Dabei wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass dieser
Kreisverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht aufgehoben werden
darf. Er mag zwar für eine stark reduzierte Verkehrmenge nach Inbetriebnahme
des Neufeldtunnels für den Verkehrsfluss nicht mehr zwingend erforderlich
sein, jedoch in Bezug auf die Sicherheit nach wie vor sehr zweckmässig.
Namentlich die kantonale Velofachstelle
wies darauf hin, dass die Radverbindung Mittelstrasse-Wildparkstrasse
und die kantonale Veloroute Aarberg-Laupen ohne Kreisel an Sicherheit einbüssen.
Aus Sicht der Veloplanung sollte deshalb auch nach der allfälligen
Eröffnung des Neufeld-Zubringers der Bierhübeli-Kreisel als Verkehrssystem
bestehen bleiben. Die Velo- Fachstellen von Stadt und Kanton sind verfahrensbegleitend
zu konsultieren.
Es bestehen Schätzungen, wonach auch
nach der Eröffnung des Neufeldtunnels über 8'000 Fahrten/Tag
durch die Mittelstrasse führen werden. Diese Verkehrsmenge führt
im Knoten Bierhübeli zu Rückstauproblemen, wenn im Endausbau
bloss der Vortritt aufgehoben wird. Bei dieser Verkehrsmenge ist die Sicherheit
von Velofahrer ohne Kreisel weniger gut gewährleistet, zumal die Beziehung
Wildparkstrasse für das Velo bedeutsam ist. Eine Dauerlösung
mit Lichtsignalen wünscht die IG Velo nicht, weil diese für Linksabbieger
gefährlicher ist als ein Kreisel.
Dass eine dauerhafte Aufhebung des Kreisverkehrs
Bierhübeli verkehrs- und sicherheitstechnisch weder nötig noch
sinnvoll ist, belegt auch ein Bericht der Firma metron (Verkehrsberuhigung
Länggasse, 2002). Daraus geht hervor, dass die Beibehaltung des Kreisverkehrs
verkehrstechnisch die bessere Betriebsform für diesen Knoten darstellt,
während mit einem Platz mit Rechtsvortritt oder Hauptstrasse-Nebenstrasse-Regime
mehr Konflikte zu erwarten sind. Ein Rückbau des Kreisels als definitive
Lösung würde damit Art. 18a Abs. 3 lit. a SBG verletzen.
Die Lösung wäre zudem unzweckmässig, weil sie die Sicherheit
in Frage stellt. Sie wäre unverhältnismässig, weil der Knoten
auch mit weniger Verkehr als Kreisel bestens funktionieren kann.
Beweismittel:
1. Fachmeinungen von Velofachstellen,
durch das Regierungsstatthalteramt einzuholen
2. Aktennotiz Stadtplanungsamt vom 27.5.2002,
Beilage 7
3. Auszug aus metron-Bericht , Beilage
8
4.
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass
das Nationalstrassenprojekt Neufeldtunnel vom zuständigen UVEK immer
noch nicht genehmigt ist (Anmerkung/Nachtrag 11/2006: wurde inzwischen
genehmigt). Es ist deshalb denkbar, dass der Umbau des Bahnhofplatzes
lange vor der Eröffnung des Neufeldtunnels abgeschlossen sein wird.
Auch deshalb rechtfertigt es sich, nur ein Provisorium vorzusehen, und
die LSA-Lösung so einzurichten, dass der Knoten nach Abschluss der
Verkehrsumleitung durch die Mittelstrasse rasch in die Kreisverkehrslösung
zurückgeführt werden kann.
Publikation vom 1.3.2006:
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