Bierhübeli: Wir wollen den Kreisel statt einer normalen Kreuzung!

Beschwerde vom 29.3.2006 und 27.9.2007 (wegen Neupublikation) gegen die geplante Aufhebung des Kreisels

Hintergrund:
Die Stadt will eine Lösung ohne Kreisel.
Der im Metronbericht suggerierte Variantenentscheid scheint diskussionslos gefallen zu sein.
Die gemäss dem Bericht verkehrstechnisch bessere Variante (Kreisel) soll gemäss Stadt nicht weiterverfolgt werden.
 
Heutiges Kreisel-Prinzip: Ungeregeltes Prinzip gemäss Auflage von 1999:
Metronbericht: Variante mit Kreisel (ähnlich wie heute),
gemäss metron verkehrstechnisch besser:

Metronbericht: Variante ohne Regelung,
Die kleine, aber  wichtige Veloverbindung Wildparkstrasse wäre nicht mehr in den Knoten integriert.
Neue Konflikte sind programmiert:

Hier nur 3 der neuen Konflikte (unklare Vortrittsverhältnisse), welche den Veloverkehr tangieren (rot, orange, violett), falls das von der Städt. Verkehrsplanung (vermutlich) angestrebte Knoten-Prinzip ohne Kreisel umgesetzt würde:



 
 



 


Verfahren war lange sistiert (12/2006)
seit Sept. 2007 läuft es wieder, da neu publiziert.
Jan/Feb. 2008: Hin und Her von Stellungnahmen


 


Wortlaut der Beschwerde:
 

RECHTSBEGEHREN

1. Die angefochtenen Verfügungen seien als provisorische Massnahme für die Dauer des Umbaus des Bahnhofplatzes zu befristen und ihre Geltung nach Abschluss der Umbauarbeiten am Bahnhofplatz aufzuheben. 

2. Es sei eine Expertise der kantonalen Velo-Fachstelle zum Projekt einzuholen.
 

BEGRÜNDUNG

1. 
Die Einrichtung von Verkehrskreiseln hat sich landesweit durchgesetzt und bewährt. Kreisellösungen beruhigen generell den Verkehr und steuern den Verkehrsfluss bedarfsgerecht. Nach Ansicht der IG Velo gewährleisten einspurige Kreisellösungen namentlich für Velofahrer höhere Sicherheit, da der motorisierte Verkehr verlangsamt wird. Diesen Sicherheitsaspekt bestätigen die Velofachstellen von Stadt und Kanton.
Gemäss Auskünften der Stadtverwaltung bezweckt die angefochtene Verfügung die Ermöglichung einer höheren Verkehrseffizienz während der Bahnhofplatz-Umbauphase durch bedarfsgerechte Steuerung mithilfe einer Lichtsignalanlage (LSA). Entsprechende Zahlen, welche die Notwendigkeit einer LSA begründen,  konnten der IG Velo jedoch nicht vorgelegt werden. Gestützt auf die von den Planern und Ingenieuren genannte Plausibilität einer flüssigeren Steuerung des Verkehrs während der Umbauphase ist die IG Velo ist bereit, die LSA-Lösung als Provisorium während der Bauzeit des Bahnhofplatzes zu akzeptieren. Sie wünscht, dass Verkehrszahlen zum Provisorium erhoben werden, welche präzisere Aussagen zur definitiven Lösungsvariante ermöglichen. 
Problematisch bei LSA-Steuerungen sind die Linksabbiegebeziehungen für Velofahrer. Die IG Velo erwartet, dass während des Provisoriums diesem Aspekt besondere Beachtung beigemessen wird.

Beweismittel: 
Verkehrsgrundlagen Verkehrsumleitungen Bahnhofplatz, Auswirkungen Mittelstrasse/Bierhü-beli, beim Tiefbauamt der Stadt Bern zu edieren
Lösungsvarianten Linksabbieger Velo, vom TBA aufzuzeigen
 

2. 
Die Absicht, den Kreisel Bierhübeli aufzuheben, war schon 1999 im Nationalstrassenprojekt "Zubringer Neufeld" (Teilprojekt II, flankierende Massnahmen Länggasse) vorgeschlagen. Die IG Velo Bern hat damals unter anderem gegen diese Teilmassnahme Einsprache erhoben. Der Regierungsrat hat am 29.5.2002 die Einsprache in diesem Punkt teilweise abgewiesen, teilweise ist er nicht darauf eingetreten, weil die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit ab Neubrückstrasse Sache der Stadt Bern, und nicht des Nationalstrassenprojekts sei. In den damaligen Erwägungen zur Einsprache der JuSo und des VCS hat der Regierungsrat ausgeführt, der Kreisel am Bierhübeli werde aufgehoben, weil er eine grosse Fläche beanspruche und nach der Eröffnung des Neufeldtunnels nicht mehr nötig sei (RRB 29.5.02, E 2.7 zu h, S. 12). Das Nationalstrassenprojekt Neufeld-Tunnel musste daraufhin wegen Sicherheitsfragen des Tunnels umgeplant werden und ist heute noch nicht genehmigt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der RRB vom 29.5.02 angesichts der seither an das UVEK übergegangenen Plangenehmigungskompetenz überhaupt Rechtswirkung entfalten kann. 

Beweismittel: 
1. RRB 1943/02, vom 29.5.2002, Beilage 5
2. Mitteilung über Verfahrensstand des GS-UVEK vom 19.12.2005, Beilage 6
 

3. 
Am 27.5.2002 hatte eine Anhörung der IG Velo Bern bei der Stadt Bern stattgefunden unter Beisein von kantonalen Verkehrsfachleuten. Dabei wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass dieser Kreisverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht aufgehoben werden darf. Er mag zwar für eine stark reduzierte Verkehrmenge nach Inbetriebnahme des Neufeldtunnels für den Verkehrsfluss nicht mehr zwingend erforderlich sein, jedoch in Bezug auf die Sicherheit nach wie vor sehr zweckmässig. 
Namentlich die kantonale Velofachstelle wies darauf hin, dass die Radverbindung Mittelstrasse-Wildparkstrasse  und die kantonale Veloroute Aarberg-Laupen ohne Kreisel an Sicherheit einbüssen. Aus Sicht der Veloplanung sollte deshalb auch nach der allfälligen Eröffnung des Neufeld-Zubringers der Bierhübeli-Kreisel als Verkehrssystem bestehen bleiben. Die Velo- Fachstellen von Stadt und Kanton sind verfahrensbegleitend zu konsultieren.
Es bestehen Schätzungen, wonach auch nach der Eröffnung des Neufeldtunnels über 8'000 Fahrten/Tag durch die Mittelstrasse führen werden. Diese Verkehrsmenge führt im Knoten Bierhübeli zu Rückstauproblemen, wenn im Endausbau bloss der Vortritt aufgehoben wird. Bei dieser Verkehrsmenge ist die Sicherheit von Velofahrer ohne Kreisel weniger gut gewährleistet, zumal die Beziehung Wildparkstrasse für das Velo bedeutsam ist. Eine Dauerlösung mit Lichtsignalen wünscht die IG Velo nicht, weil diese für Linksabbieger gefährlicher ist als ein Kreisel. 
Dass eine dauerhafte Aufhebung des Kreisverkehrs Bierhübeli verkehrs- und sicherheitstechnisch weder nötig noch sinnvoll ist, belegt auch ein Bericht der Firma metron (Verkehrsberuhigung Länggasse, 2002). Daraus geht hervor, dass die Beibehaltung des Kreisverkehrs verkehrstechnisch die bessere Betriebsform für diesen Knoten darstellt, während mit einem Platz mit Rechtsvortritt oder Hauptstrasse-Nebenstrasse-Regime mehr Konflikte zu erwarten sind. Ein Rückbau des Kreisels als definitive Lösung würde damit Art. 18a Abs. 3 lit. a  SBG verletzen. Die Lösung wäre zudem unzweckmässig, weil sie die Sicherheit in Frage stellt. Sie wäre unverhältnismässig, weil der Knoten auch mit weniger Verkehr als Kreisel bestens funktionieren kann. 

Beweismittel: 
1. Fachmeinungen von Velofachstellen, durch das Regierungsstatthalteramt einzuholen
2. Aktennotiz Stadtplanungsamt vom 27.5.2002, Beilage 7
3. Auszug aus metron-Bericht , Beilage 8

4. 
Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass das Nationalstrassenprojekt Neufeldtunnel vom zuständigen UVEK immer noch nicht genehmigt ist (Anmerkung/Nachtrag 11/2006: wurde inzwischen genehmigt). Es ist deshalb denkbar, dass der Umbau des Bahnhofplatzes lange vor der Eröffnung des Neufeldtunnels abgeschlossen sein wird.  Auch deshalb rechtfertigt es sich, nur ein Provisorium vorzusehen, und die LSA-Lösung so einzurichten, dass der Knoten nach Abschluss der Verkehrsumleitung durch die Mittelstrasse rasch in die Kreisverkehrslösung zurückgeführt werden kann.


Publikation vom 1.3.2006: